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✅ Ja, ein in Ungarn ausgestellter EU-Führerschein wird grundsätzlich in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt – auch in Deutschland. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Führerschein unter Einhaltung der EU-Richtlinie 2006/126/EG erworben wurde. Das bedeutet insbesondere:
Der Inhaber hatte zum Zeitpunkt des Erwerbs seinen ordentlichen Wohnsitz in Ungarn
Eine eventuelle Sperrfrist in Deutschland war zum Zeitpunkt der Ausstellung bereits abgelaufen.
Die Fahrerlaubnis wurde rechtmäßig durch Ausbildung und Prüfung im Ausstellerstaat erworben.
Nein! Die Theorie- und Praxisprüfung können Sie auf Deutsch oder auch in einer beliebigen Sprache ablegen. Da Ihnen ein Dolmetcher zu Verfügung gestellt wird.
Von der Anmeldung bis zum Erhalt des Führerscheins vergehen ungefähr 4-6 Wochen.
Wenn die EU-Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG sowie der geltenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erfüllt sind. . Ein in Ungarn ausgestellter EU-Führerschein wird in Deutschland gemäß §28 FeV grundsätzlich anerkannt – sofern der ordentliche Wohnsitz zum Zeitpunkt der Ausstellung in Ungarn lag und die Fahrerlaubnis rechtskonform erteilt wurde
Das Verfahren ist sicher – wenn alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Wir arbeiten ausschließlich auf rechtlicher Grundlage der EU-Richtlinie 2006/126/EG. Das bedeutet:
Der Führerschein wird rechtmäßig durch Ausbildung und Prüfung in Ungarn erworben.
Alle Dokumente und Nachweise (z. B. Wohnsitzkarte, Prüfungsbescheinigungen) werden korrekt und offiziell ausgestellt.
Die gesetzlich erforderliche Wohnsitzdauer (mind. 185 Tage) wird eingehalten und belegt.
Wir sind eine in Ungarn verifizierte Fahrschule mit langjähriger Erfahrung seit 2004.
Wichtig:
Die rechtliche Sicherheit hängt immer davon ab, dass alle Bedingungen der EU-Richtlinie korrekt erfüllt werden. Wir legen daher großen Wert auf Transparenz, Dokumentation und individuelle Begleitung im gesamten Prozess.
✅ Ja – aber nur, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind unter Einhaltung der EU-Richtlinie 2006/126/EG
Die MPU-Pflicht in Deutschland entfällt, wenn der Führerschein nach Ablauf der Sperrfrist im EU-Ausland rechtmäßig erworben wurde. Und diese Voraussetzungen bieten wir Ihnen und alles unter Einhaltung der EU-Richtlinie 2006/126/EG
Sparen Sie sich die MPU und starten Sie jetzt mit uns Ihren Weg zum neuen EU-Führerschein! Kontaktieren Sie uns noch heute – wir freuen uns auf Sie.